Verkehrsrecht für Radfahrende
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – und Radfahrende sind Fahrzeugführende mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb gelten zunächst die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr. Auf diese Regeln geht der folgende Beitrag nur ein, wenn sie besondere Bedeutung für Radfahrende haben. Außerdem enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Vorschriften speziell für den Radverkehr. Um diese Vorschriften, ihre Beachtung und mögliche Konflikte soll es hier vor allem gehen.