Polizei kontrolliert den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden

Aus dem Presseportal der Polizei:

Die Fahrradstaffel der Polizei Hannover hat am Montagmorgen, 19.07.2021, im Berufsverkehr eine Kontrollstelle in der Wedekindstraße eingerichtet. Die Beamten hatten Autofahrende im Blick, die Radfahrende überholt haben. Dabei stellten sie auf einer kurzen Kontrollstrecke bei 33 Überholmanöver 17 Verstöße fest.

Zur Stärkung des Radverkehrs wurden mit Wirkung vom 28.04.2020 verschiedene Neuerungen im Radverkehr eingeführt. … Demnach müssen Kraftfahrzeugfahrende beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden (z.B. E-Scooter) einen Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und zwei Metern außerorts einhalten. Dieser Mindestabstand gilt auch bei separat geführten vorhandenen Radverkehrsanlagen.

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